Bin ich als Beschäftigter in der Zeitarbeit auch in der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung?
Selbstverständlich! Alle üblichen arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften eines normalen Arbeitsverhältnisses, wie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsanspruch, Arbeitsschutz, Schwerbehinderten- und Mutterschutz sowie Kündigungsfristen gelten natürlich auch in der Zeitarbeit.